Fachanwalt für Verkehrsrecht

Im Oktober 2005 wurde mir aufgrund besonderer theoretischer und praktischer Erfahrung die Bezeichnung des Fachanwaltes für Verkehrsrecht von der zuständigen Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer verliehen.

Dieses geschieht nur, wenn drei schriftliche Prüfungen bestanden werden, sowie eine ständige Fortbildung nachgewiesen und gewährleistet ist. Darüber hinaus muß eine Mindestzahl von 160 Verfahren in einem Zeitraum von drei Jahren geführt worden sein.


Die Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht beinhaltet besondere Kenntnisse und Erfahrungen in den nachfolgenden Bereichen:

Regulierung in Verkehrsunfallsachen mit Sach- und/oder Personenschäden; dies beinhaltet z.B. Haushaltsführungsschäden, Renten, Schmerzensgeld, Wertminderung und Nutzungsentschädigung

Problemstellungen des Autokaufrechts; wie Mängel am Fahrzeug, fehlgeschlagene Reparaturen, nicht eingehaltene Zusagen usw.

Kfz-Leasingrecht; wie Kündigung, Rücktritt, Mängel am Fahrzeug, fehlerhafte Rate, Schäden am Fahrzeug usw.

Kfz-Versicherungsrecht; wie Probleme mit Ihrer Vollkaskoversicherung oder der Haftpflichtversicherung

Verwaltungsrecht; wie Anordnung einer MPU ("Idiotentest"), drohenden Entzug der Fahrerlaubnis, Erreichen von Punkten in Flensburg usw.

Verkehrsstrafrecht; wie Trunkenheitsfahrten, Unfallflucht, Fahren ohne Führerschein usw., also sämtliche denkbaren Strafsachen, welche im Zusammenhang mit Verkehr und Fahrzeugen möglich sind, also auch Beleidigungen und Nötigung ("Stinkefinger" usw.)

Ordnungswidrigkeiten; wie Geschwindigkeitsübertretungen, Missachtung von "Rotlicht", Abstandsunterschreitungen, "Falschparken"


Die vorgenannten Tätigkeiten stellen den Kernbereich der Kanzlei dar.

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